Platzordnung

Liebe Sportfreunde, damit wir alle lange Freude an unserer Platzanlage und der umliegenden
Anlage haben, bitten wir unbedingt um Beachtung folgender Regeln.

  1. Mit dem Betreten der Sportanlage erkennt der Benutzer die Bestimmungen der Platzordnung
    an.
  2. Alle Platznutzer und Vereinsmitglieder sind dazu verpflichtet, die vereinseigene Sportstätte
    pfleglich zu behandeln und eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass sie optisch und
    technisch in einwandfreiem Zustand bleibt.
  3. Bei Beschädigungen bitte unverzüglich den Platzwart oder ein Vorstandsmitglied informieren.
  4. Der Platz ist ausschließlich für den Schulsport sowie den Trainings- und Spielbetrieb bestimmt.
    Unbefugte haben keinen Zutritt.
  5. Das Sportgelände darf nur in Anwesenheit einer Aufsichtsperson (Lehrer, Trainer oder
    Übungsleiter) betreten werden. Diese übernimmt für die Dauer der Nutzung die Verantwortung
    dafür, dass der Platz und seine Nebenanlagen nur im Rahmen der festgelegten Bestimmungen
    genutzt werden.
  6. Das Betreten der Spielfläche ist grundsätzlich nur Schülern, Lehrern, aktiven
    Vereinsmitgliedern und ihren Betreuern sowie Schiedsrichtern und sonstigen Offiziellen gestattet.
    Zuschauer haben sich – auch bei Kleinfeldspielen – ausschließlich auf den befestigten Flächen
    hinter den Barrieren aufzuhalten.
  7. Bänke etc. sind aus Sicherheitsgründen auf der Pflaster-/Asphaltfläche aufzustellen. Die
    gesamte Kunst- und Rasenfläche ist nach jeder Benutzung komplett abzuräumen.
  8. Bei schlechten Witterungsbedingungen, insbesondere bei Eisbildung, größeren Schneemengen
    oder Gewitter, ist die Nutzung der Sportanlage strengstens verboten (Verletzungs- und
    Beschädigungsgefahr). Bei drohendem Gewitter ist das Außengelände umgehend zu verlassen!
  9. Die Kunstrasenfläche darf nur mit geeignetem Schuhwerk (Sportschuhe, Artificial-Ground
    Nocken oder Turf-Floor-Multinocken betreten werden. Stahl-, Aluminium- oder Schraubstollen
    sowie Spikes sind ausdrücklich nicht erlaubt. Gleiches gilt für Schuhe mit hohen Absätzen.
  10. Das Schuhwerk ist sauber zu halten, und insbesondere vor dem Betreten oder nach kurzem
    Verlassen der Spielfläche von Erdresten o. Ä. zu befreien.
  11. Auf der Sportanlage ist offenes Feuer verboten.
  12. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist auf der Kunst- und Rasenfläche untersagt.
  13. Abfälle und Zigarettenkippen sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  14. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen und dürfen die Kunst- und Rasenfläche
    nicht betreten.
  15. Der Platzwart und Mitglieder des Vorstands sind berechtigt, die Einhaltung dieser
    Platzordnung zu überprüfen. Ihren Anweisungen ist unbedingt und unmittelbar Folge zu leisten.
  16. Die Werbeanlagen (Banden, Flaggen, Aufsteller, Beachflags) sind nicht zu bewegen und
    oder umzustellen. Sollte es zu Beschädigungen jeglicher Art an der vorhanden Werbung kommen,
    fordert der Verein Schadensersatz.
  17. Zuwiderhandlungen der Benutzer- und Verhaltensregeln können zu einem Platzverbot oder
    bei dadurch entstandenen Beschädigungen zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führen. Für
    entstandene Schäden haftet der Verursacher, Eltern haften für ihre Kinder. Der Verein haftet
    nicht für Schäden, die aus der eigenverantwortlichen Benutzung der Sportanlage entstehen.
    Wir danken für Ihr Verständnis!